Hö­he­re Pau­scha­len für eh­ren­amt­li­che Tä­tig­kei­ten - Änderungen in 2021

<p>Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen im Überblick:</p>

<ul> <li>Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €</li> <li>Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €</li> <li>Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €</li> <li>Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €</li> <li>Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen</li> </ul>

<p>Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.</p>